
da mihi factum, dabo tibi ius (auch: da mihi facta, dabo tibi ius) ist eine römische Rechtsregel. Auf Deutsch bedeutet sie: Gib mir die Tatsache(n), ich werde dir das (daraus folgende) Recht geben. Diese Rechtsregel ist verwandt mit: Diese römischen Rechtsgrundsätze gelten auch heute fort. Im Zivilprozess genügt es, vor Gericht den Sachverhalt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Da_mihi_factum,_dabo_tibi_ius

(lat.). Gib mir den Tatbestand, ich werde dir das Recht geben.. Lit.: Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 5. A. 1991, 52, Nr. 1 (Alexander III. 1100-1181, Dekretalen 2, 1, 6)
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

(lat.) 'gib´ mir die Fakten, ich werde dir das Recht geben'. Im Kern handelt es sich um ein Privileg des Richters. Die Parteien haben dem Richter nur den Sachverhalt darzulegen, nicht aber die Rechtsanwendung - das kann der Richter schließlich selbst. Fällt der Spruch vor Gericht, so weiß jeder Anwalt, das er sich nun zurück zu halten hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Mit mihi factum, dabo tibi ius (lat.) wird der heute noch gültige römisch-rechtliche Grundsatz bezeichnet, dass es genügt wenn die Parteien dem Gericht ihre Ansprüche und den Sachverhalt mitteilen, während Ausführungen zur Rechtsgrundlage und weiteren Rechtsfragen entbehrlich sind. Wörtlich: Gib mir den Sachverhalt, ich werde Dir das Recht g...
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https://www.lexexakt.de/glossar/damihifactumdabotibiius.php
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